Vor der Auftragsübergabe steht eine eingehende Besprechung der Ziele und der Vorgehensweise, die in etwa so aussieht:
- Prüfung der Forderungen im Einzelnen auf Richtigkeit hinsichtlich gesetzlicher Vorschriften wie Höhe der Forderung, Verzugsvoraussetzungen sowie weitere Schäden (z.B. Zinsen und Mahnkosten).
- Prüfung, ob Auftraggeberangaben korrekt sind und eine eventuelle gerichtliche Weiterbearbeitung gewährleistet ist.
- Prüfung des Schuldners auf Namen und Wohnort. Klärung, ob gegen den Schuldner ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde, eine Eidesstattliche Versicherung (EV) oder gar ein Haftbefehl vorliegt.
- Anschließend erfolgt die Kontaktaufnahme mit dem Schuldner: Schriftlich, telefonisch und durch persönliche Verhandlungen vor Ort.
- Teilzahlungsvereinbarung mit den Schuldnern. Vergleiche werden nur mit Einverständnis unserer Kunden ausgehandelt.
- Bei Nichtbezahlen der Forderung wird die Angelegenheit tituliert mittels Mahn- und Vollstreckungsbescheid oder als Klage vor Gericht eingereicht.
- Das gerichtliche Verfahren wird durch ortsansässige Rechtsanwälte bearbeitet, die von Staufen-Inkasso e.K. beauftragt werden. Unsere Kunden haben selbstverständlich auch die Möglichkeit, eigene Anwälte zu wählen.
- Es folgen Pfändungsmaßnahmen, wie Lohn-, Konto- oder Sachpfändungen.